Tourismusabgabe

Tourismusabgabe in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig

Liebe Gäste,

wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 1. April 2022 hier, in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig eine Tourismusabgabe in Höhe von 2 Prozent zzgl. MwSt.
auf den reinen Übernachtungspreis erhoben wird. Am 25.04.2024 wurde diese Steuer per Gemeinderatsbeschluss auf 3% erhöht.

Wir  fordern diese „Bettensteuer“ bei unseren Gästen ein und leiten Sie dann an die Gemeinde Zeltingen-Rachtig weiter.

Die Abgabe dient der touristischen Infrastruktur. Zum Beispiel dem Ausbau der Rad- und Wanderwege.

Die Tourismusabgabe wird bei Check-Out vor Ort berechnet.

Wie bei jeder Regel gibt´s auch hier Ausnahmen:

Ausgenommen von der Tourismusabgabe sind: Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Schwerbehinderte,
deren Grad der Behinderung 100 beträgt oder die das Merkzeichen „H“ besitzen und Begleitperson
(jeweils mit Nachweis) sowie Geschäftsreisende.

Wir freuen uns auf Euren Besuch,

Johannes Nicolay und Team

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